Miete zahlen trotz Lockwdown - was sollten Geschäftsbesitzer beachten

Miete zahlen trotz Lockwdown - was sollten Geschäftsbesitzer beachten

Die aktuelle Corona Krise stürzt Gewerbetreibende in akute Existenznot. Nicht nur in der Schweiz, sondern in fast allen Ländern der Welt. Besonders betroffen sind vor allem die Branchen, die auf einen hohen Publikumsverkehr angewiesen sind.

Hauptproblem vieler Unternehmer sind die Mieten. Den Leuten wurde von staatlicher Seite her verboten ihre Geschäfte zu betreiben. Gleichzeitig wurde ihnen auferlegt pünktlich ihre Mieten zu bezahlen und zwar in voller Höhe. Eine solch einseitige Verteilung der Krisenlast empfinden viele als ungerecht. Irgendwie scheint es so zu sein, dass Immobilienfonds ungeschoren davonkommen.

Was können Sie als Geschäftsbetreiber tun, um aus dieser Lage das Beste zu holen.

 

Was tun wegen der Mietkosten im Lockdown?

Wenn es nach der Rechtsberatung Zürich geht, dann ist der erste Schritt immer erst einmal reden. Nicht einfach nur sanft fragen, denn zuerst kommt immer ein Nein. Man kann Immobilienbesitzern aktuell durchaus eine kleine Pistole auf die Brust setzen, ohne dass dies zu offensiv wahrgenommen wird. Warum?

Wenn Sie keine Miete mehr bezahlen, dann könnte der Eigentümer Ihnen natürlich kündigen. Doch eine echte Gefahr ist das nicht. Wer würde denn in Zeiten wie diesen das Risiko eingehen und Ihre Immobilie übernehmen? Wer würde jetzt dort drin ein Restaurant oder einen Laden eröffnen? Aktuell fürchten Betreiber von Gewerbeimmobilien nichts so sehr wie Mieter, die ausziehen. Unternehmen mieten bereits massiv Räume ab, weil sie merken, dass Homeoffice funktioniert. Leerstand ist der größte Renditekiller.

Für den Vermieter würde das heißen, dass Sie raus sind und dann steht er oder sie mit komplett leeren Händen da. Dabei geht viel mehr Geld verloren als wenn man die Miete zeitweilig um 10%-30% senken würde. Sie haben durchaus eine Verhandlungsposition. Man muss sie nur richtig zu nutzen wissen.

Wem das zu riskant ist, dem empfehlen manche Mietvereinigungen aktuell die Miete nur noch unter Vorbehalt zu bezahlen. Hierfür informiert man seinen Vermieter per Formular darüber, dass man die Miete nur noch bezahlt, um einer Kündigung vorzukommen. Allerdings behält man sich das Recht vor, größere Summen irgendwann zurückzufordern. Die Aussicht auf Erfolg hängt davon ab, was die Regierungen der jeweiligen Länder irgendwann einmal bereit sind zu tun, um diese Ungleichverteilung der Krisenlast zu beheben.

Manche Mieter haben bereits aufgehört Mieten zu bezahlen, indem sie sich auf Mietmängel berufen haben. Solche Klagen sind jedoch vor den Gerichten bisher alle gescheitert. Grund dafür ist, dass man nicht die Eigentümer dafür verantwortlich machen kann, dass der Staat eine Schließung verhängt hat.

 

Fazit

Die Lage ist prekär für viele Firmen. Gewerbetreibende verschulden sich gerade massiv, aufgrund ihrer Mieten. Staatshilfen kommen nur langsam oder gar nicht, weil die Auszahlungskriterien immer wieder Stolpersteine und Ausschlusskriterien enthalten.

Sich ganz von der Last der Miete befreien geht sicherlich nicht. Aber auch Ladenbetreiber haben ein gewisses Druckmittel, welches sie gegenüber ihrem Vermieter geltend machen können.

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